Datenschutz ist ein Grundrecht, welches in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in § 1 des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, verankert ist. Wir als Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) sind uns daher der besonderen Verantwortung in diesem Bereich und unserem täglichen Wirken bewusst. Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist uns daher ein wichtiges Anliegen.
Wir verarbeiten die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten daher ausschließlich im Rahmen und zum Zweck der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben unter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, und des DSG. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG), BGBl. I Nr. 83/2016 idgF.
Die APAB hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, die sicherstellen, dass kein unberechtigter Zugriff auf die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sowie keine widerrechtliche Verarbeitung derselben erfolgt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen insbesondere ein Zugriffsberechtigungskonzept, ein Datensicherungskonzept sowie physische und digitale Schutzmaßnahmen betreffend unsere IT-Infrastruktur. Die Sicherungsmaßnahmen entsprechen dem Stand der Technik und werden laufend evaluiert.
Die Organe und Mitarbeiter:innen der APAB sowie die Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission sind vertraglich zur Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG verpflichtet.
Verwendung des Kontaktformulars
Auf der Internetseite der APAB wird ein Kontaktformular bereitgestellt, über das Sie mit der APAB in Verbindung treten können. Ihre dort angegebenen personenbezogene Daten, dabei handelt es sich um den Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme sowie gegebenenfalls um den Namen des Unternehmens, werden zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage verarbeitet. Wie lange diese personenbezogenen Daten gespeichert werden, hängt vom Inhalt Ihrer Anfrage ab. Handelt es sich lediglich um eine allgemeine Anfrage, die in weiterer Folge in kein Verwaltungsverfahren (zB durch Antragstellung) mündet, wird Ihre Anfrage spätestens nach 12 Monaten gelöscht.
Rechte der Betroffenen
Betroffene haben das Recht Auskunft darüber zu verlangen, welche jeweiligen personenbezogenen Daten bei der APAB verarbeitet werden. Sie haben darüber hinaus das Recht auf Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten. Löschung allerdings nur soweit die personenbezogenen Daten für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr benötigt werden oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Darüber hinaus haben betroffene Personen unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 18 DSGVO) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Betroffenen Personen steht zudem gemäß Art. 21 DSGVO jederzeit das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die grundsätzlich zulässige Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
Ansprechpartner und zuständige Aufsichtsbehörde
Bei Fragen zu dieser Datenschutzerklärung und zum Schutz der Privatsphäre sowie zu personenbezogenen Daten oder falls Beschwerdeführende ihre Rechte wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Post an den Datenschutzbeauftragten:
Mag. Günther Schönauer
behoerde@apab.gv.at
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Brucknerstraße 8/6
1040 Wien
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die österreichische Datenschutzbehörde (DSB). Unter https://www.dsb.gv.at finden Sie weitere Informationen zum Thema Datenschutz.