Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde („APAB“) wurde am 27. September 2016 als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts durch die Bestellung des Vorstandes errichtet und nahm ihre behördliche Tätigkeit mit 1. Oktober 2016 auf. Die APAB steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen und beschäftigt sich mit der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und unter welchen Voraussetzungen diese zur Durchführung von Abschlussprüfungen berechtigt sind. Sie ist auch Verwaltungsstrafbehörde. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen bilden das APAG (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz) sowie die VO (EU) Nr. 537/2014. Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Die Aufgabengebiete und Befugnisse der Behörde sind unter anderem:
Finanzierung/Budget:
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