Gemäß § 68 APAG hat die APAB die Überwachung des inländischen Marktes gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchzuführen und die Berichterstattung gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorzunehmen.
Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben die zuständigen Behörden regelmäßig die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu überwachen und dabei insbesondere Folgendes zu bewerten:
Übersicht über den Markt der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Basis der eingereichten Meldungen gemäß § 21 Abs. 11 APAG.
| Kalenderjahr | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Prüfungsaufträge zu Einzelabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG |
177 | 172 | 168 |
| Anzahl der Prüfungsaufträge zu Konzernabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG |
87 | 87 | 85 |
| Gesamtanzahl der Prüfungsaufträge bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG |
264 | 259 | 253 |
| Gesamtumsatz aus Prüfungsaufträgen bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG (in EUR) |
35.404.040,77 | 41.174.573,37 | 42.870.310,69 |
Im Register für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften suchen