ALLGEMEINES ZUR MARKTÜBERWACHUNG

Gemäß § 68 APAG hat die APAB die Überwachung des inländischen Marktes gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchzuführen und die Berichterstattung gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorzunehmen.

Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben die zuständigen Behörden regelmäßig die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu überwachen und dabei insbesondere Folgendes zu bewerten:

  • die Risiken, dass es aufgrund des häufigen Auftretens von Qualitätsmängeln bei einem Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft – einschließlich systemischer Mängel im Rahmen eines Netzwerks von Prüfungsgesellschaften – zum Wegfall von Prüfungsgesellschaften, zu Störungen bei der Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen in einem spezifischen Sektor oder sektorenübergreifend und einem weiteren Anwachsen der Risiken von Prüfungsmängeln und der Auswirkungen auf die Gesamtstabilität des Finanzsektors kommen kann;
  • den Grad der Marktkonzentration, auch in bestimmten Sektoren;
  • die Tätigkeitsergebnisse der Prüfungsausschüsse;
  • die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verminderung der in Buchstabe a genannten Risiken.


MARKTSTATISTIK

Übersicht über den Markt der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Basis der eingereichten Meldungen gemäß § 21 Abs. 11 APAG.

Kalenderjahr 2023 2024 2025
Anzahl der Prüfungsaufträge zu Einzelabschlüssen
bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG
177 172 168
Anzahl der Prüfungsaufträge zu Konzernabschlüssen
bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG
87 87 85
Gesamtanzahl der Prüfungsaufträge
bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG
264 259 253
Gesamtumsatz aus Prüfungsaufträgen
bei Unternehmen iSd § 2 Z 6 APAG (in EUR)
35.404.040,77 41.174.573,37 42.870.310,69