WHISTLEBLOWER-SERVICE

This information is also available in English.

Meldung von Verstößen gemäß § 66 APAG

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde bietet Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, Verstöße oder den Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes oder anderen abschlussprüfungsrelevanten Bestimmungen anonymisiert zu melden.

Sie können Ihre Wahrnehmungen über das Kontaktformular übermitteln, oder aber der Behörde ein Schreiben auf dem Postweg zukommen lassen:

Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Brucknerstraße 8/6
1040 Wien

Sie können auf beiden Wegen Ihre Anonymität bewahren, indem Sie keine persönlichen Daten angeben. Für allfällige Rückfragen wäre allerdings die Angabe einer (ggf. anonymen) E-Mail-Adresse hilfreich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APAB unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 46 Abs. 1 bis 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979. Gemäß § 17 Abs. 3 APAG sind Organe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APAB verpflichtet, über persönliche Verhältnisse, Einrichtungen und Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren. Jede Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt.


E-MAIL FORMULAR