WHISTLEBLOWER-SERVICE

Meldung von Verstößen gemäß § 66 APAG

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde bietet Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, Verstöße oder den Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes oder anderen abschlussprüfungsrelevanten Bestimmungen anonymisiert zu melden

Um Sie als Hinweisgeber:in wirksam zu schützen, stellen wir Ihnen eine mit den neuesten Techniken gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Hinweise mittels zertifizierter Verschlüsselungsverfahren zur Verfügung.

Hier können Sie uns Ihre Hinweise anonym und nicht rückverfolgbar zukommen zu lassen.

Wir ersuchen Sie daher, einen eigenen, geschützten Postkasten einzurichten, über welchen Sie mit uns anonym kommunizieren können. Ein Postkasten ist wichtig, um im Laufe unserer Ermittlungen auftauchende Fragen mit Ihnen abklären zu können. Damit tragen Sie maßgeblich zum Erfolg unserer Ermittlungsverfahren bei.

Solange Sie selbst keine Daten eingeben, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt unser Hinweisgebersystem technisch auch bei der Kommunikation über den Postkasten Ihre Anonymität.

MELDUNG an APAB ABGEBEN


Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Informationen und Hinweise sind eine wichtige Erkenntnisquelle für die Aufsichtstätigkeit. Die APAB geht jedem Hinweis nach und prüft, ob ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen vorliegt.


Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie oben den Button "Meldung an APAB abgeben".

Der Meldeprozess umfasst insb. folgende Schritte:

  • Zunächst werden Sie gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
  • Auf der folgenden Seite werden Sie nach dem Schwerpunkt Ihrer Meldung gefragt.
  • Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Fragen zum Fall über einfache Antwortauswahl. Für den freien Text haben Sie ausreichend Zeichen zur Verfügung (entspricht ca. einer voll beschriebenen DIN A4-Seite). Sie können zur Unterstützung Ihrer Meldung auch Dateien mitsenden. Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den Autor enthalten können. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer als Beleg, dass Sie diese Meldung gesendet haben.
  • Durch die Einrichtung Ihres eigenen, geschützten Postkastens am Ende Ihrer Meldung besteht die Möglichkeit, dass wir eventuelle Rückfragen an Sie stellen können. Wir ersuchen Sie, einen eigenen, geschützten Postkasten einzurichten, über welchen Sie mit uns anonym kommunizieren können. Ein Postkasten ist wichtig, um im Laufe unserer Ermittlungen auftauchende Fragen mit Ihnen abklären zu können. Damit tragen Sie maßgeblich zum Erfolg unserer Ermittlungsverfahren bei.

  • Falls Sie bereits einen geschützten Postkasten haben, gelangen Sie direkt über den Button "Sicheres Postfach“ zu diesem Postkasten. Auch hier müssen Sie zunächst die Sicherheitsabfrage bestätigen.

  • Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das System der IntegrityLine® Ihre Anonymität technisch.


Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?

Oberstes Prinzip des hier verwendeten IntegrityLine® Verfahrens ist der Schutz des Hinweisgebers, die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist zertifiziert.

Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie Pseudonym/ Benutzername und Kennwort selbst. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten.

Sie sind zu keinem Zeitpunkt im Meldeprozess zu persönlichen Angaben verpflichtet. Geben Sie – sofern Sie anonym bleiben wollen - keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung eines von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PCs dieser möglicherweise Rückschlüsse auf die Nutzung der IntegrityLine® ziehen könnte.

Über den geschützten Postkasten kann die APAB Rückfragen an Sie richten. Sie bleiben auch während des Dialogs anonym.


Die Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter der APAB unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 46 Abs. 1 bis 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979. Gemäß § 17 Abs. 3 APAG sind Organe, Mitarbeiter:innen der APAB verpflichtet, über persönliche Verhältnisse, Einrichtungen und Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren. Jede Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt.