ÖFFENTLICHES REGISTER

Auszug aus dem öffentlichen Register

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) hat gem. § 52 Abs. 1 APAG ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine aufrechte Bescheinigung gem. § 35 oder § 36 APAG verfügen, zu führen.
Meldungen an das öffentliche Register können bis auf Weiteres per E-Mail an register@apab.gv.at gesendet werden.

Liste gem. Art 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Eine Liste aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die im abgelaufenen Kalenderjahr Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben, finden Sie hier.


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