Allgemeines zur Marktüberwachung
Gemäß § 68 APAG hat die APAB die Überwachung des inländischen Marktes gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchzuführen und die Berichterstattung gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorzunehmen.
Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben die zuständigen Behörden regelmäßig die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu überwachen und dabei insbesondere Folgendes zu bewerten:
Die EU-Abschlussprüferverordnung, die 2016 in Kraft trat, stärkte die Rolle der Prüfungsausschüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse, indem sie ihnen weitere Pflichten und Kompetenzen in Zusammenhang mit der Auswahl und Überwachung des Abschlussprüfers einräumte.
Die APAB führte in diesem Zusammenhang im Herbst 2018 eine großangelegte Befragung von Prüfungsausschüssen von Unternehmen öffentlichen Interesses durch. An dieser nahmen 108 Unternehmen von öffentlichem Interesse teil. Dies entspricht der Hälfte aller österreichischen Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Hier finden Sie den Bericht, in welchem die Ergebnisse der Befragung dargestellt werden:
Übersicht über den Markt der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Basis der eingereichten Meldungen gemäß § 21 Abs. 11 APAG.
Kalenderjahr | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|
Anzahl der Prüfungsaufträge zu Einzelabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
197 | 195 | 189 |
Anzahl der Prüfungsaufträge zu Konzernabschlüssen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
94 | 91 | 90 |
Gesamtanzahl der Prüfungsaufträge bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG |
291 | 286 | 279 |
Gesamtumsatz aus Prüfungsaufträgen bei Unternehmen iSd § 2 Z 9 APAG (in EUR) |
30.862.843,15 | 33.283.436,88 | 34.664.716,57 |
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