APAB passt fünf Verordnungen auf Grundlage des novellierten APAG an
Fünf von der APAB aufgrund des novellierten Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (APAG) angepasste Verordnungen wurden am 02.07.2026 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Mit den Anpassungen der Verordnungen werden die Vorgaben des novellierten APAG umgesetzt und bestehende Regelungen aktualisiert. Die neuen Verordnungen betreffen unterschiedliche Bereiche der Abschlussprüferaufsicht und schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die betroffenen Berufsangehörigen.
Von besonderer praktischer Bedeutung ist die neue APAB-Fortbildungsverordnung (APAB-FBV). Sie legt umfassend fest, welche Fortbildungsmaßnahmen und Fachgebiete auf die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung angerechnet werden können, definiert den erforderlichen Fortbildungsumfang und regelt die elektronische Meldung der Fortbildungsmaßnahmen an die APAB. Zudem berücksichtigt sie die neuen Anforderungen im Bereich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die folgenden Verordnungen wurden veröffentlicht:
• APAB-Fortbildungsverordnung (APAB-FBV) – kontinuierliche Fortbildung und Fortbildungsmeldung (BGBl. II Nr. 165/2026)
• APAB-Angebotsinformationsverordnung (APAB-AIV) – Informationen für die Angebotserstellung von Qualitätssicherungsprüfern (BGBl. II Nr. 164/2026)
• APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung (APAB-QAV) – Antragstellung für Qualitätssicherungsprüfungen (BGBl. II Nr. 166/2026)
• APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung (APAB-QPBV) – Aufbau und Inhalt von Prüfberichten der Qualitätssicherungsprüfer (BGBl. II Nr. 168/2026)
• APAB-Verwaltungskostenbeitragsverordnung (APAB-VKBV) – Verwaltungskostenbeiträge der APAB (BGBl. II Nr. 167/2026)
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