08.09.2026

APAB-IFV auf Grundlage des novellierten APAG angepasst

Die Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen (APAB-IFV) wurde auf Grundlage des novellierten APAG angepasst. Diese Verordnung ist seit 15.08.2026 in Kraft.

Diese Verordnung samt Erläuterung finden Sie hier.
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