08.09.2026
Zurück zur Übersichtsseite
APAB-IFV auf Grundlage des novellierten APAG angepasst
Die Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen (APAB-IFV) wurde auf Grundlage des novellierten APAG angepasst. Diese Verordnung ist seit 15.08.2026 in Kraft.
Diese Verordnung samt Erläuterung finden Sie hier.Zurück zur Übersichtsseite