22.12.2025

Neuer übersichtlicher Bereich auf der Webseite für „Anträge und Meldungen“

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) hat einen neuen übersichtlichen Bereich auf der Webseite für „Anträge und Meldungen“ für die Abgabe in einer neuen unkomplizierten elektronischen Form eingerichtet.

Wir ersuchen insbesondere um fristgerechte Abgabe folgender 2 Meldungen:

Umsatzmeldung gem. § 21 Abs. 11 APAG Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften haben bis zum 31. Jänner jedes Kalenderjahres die im vergangenen Kalenderjahr abgerechnete Honorarsumme für Abschlussprüfungen an die APAB zu melden. PIE-Prüfungsgesellschaften müssen darüber hinaus die abgerechnete Honorarsumme für PIE-Abschlussprüfungen und die Anzahl der PIE-Prüfungsaufträge melden.

Fortbildungsmeldung gem. § 56 Abs. 4 APAG Abschlussprüfer und jene Mitarbeiter eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft, die an der Durchführung von Abschlussprüfung maßgeblich in leitender Funktion mitwirken, sind verpflichtet bis zum 31. März des Folgejahres einen schriftlichen Nachweis über die absolvierte Fortbildung an die APAB abzugeben.

Der Bereich der Serviceplattform für öffentliche Ausschreibungen befindet sich ab sofort hier im „Footer“ am unteren Rand der Webseite.

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